Die anteilige Kostenerstattung für Online-Präventionskurse wurde verlängert

Die anteilige Kostenerstattung für Online-Präventionskurse wurde verlängert


Heute kam die Information der Zentrale Prüfstelle Prävention: Die Sonderregelung für Präventionskurse wurde bis auf weiteres verlängert. Hier erfährst du, was das jetzt für dich bedeutet.

Welche Regeln gibt es für die anteilige Kostenerstattung von Online-Präventionskursen?
Für Online-Präventionskurse gilt nun bis auf weiteres eine Sonderregelung für die anteilige Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Bis auf Widerruf werden Onlinekurse genauso behandelt wie Präsenzkurse, denn es gibt keine inhaltlichen Unterschiede. Wenn du diese Zeit für dich nutzen möchtest, um etwas für dich und deine Gesundheit zu tun, dann unterstützt dich deine gesetzliche Krankenkasse mit i.d.R. 80-100% der Kursgebühren dabei (mind. 75 Euro).

Bis wann gilt diese Sonderregelung?
Die Sonderregelung gilt bis auf weiteres und gilt damit für alle Kurse, die im Moment buchbar sind. 

Welche Kurs finden jetzt online statt?
Aktuell gibt es neue Termine für folgende Kurse:

Wie funktioniert die Teilnahme an einem Onlinekurs?
Wir treffen uns digital per Videokonferenz statt in einem Kursraum. Die Teilnahme ist ohne technische Vorkenntnisse möglich. Du erhältst per E-Mail einen Einwahllink mit dem du dann von jedem Computer, Tablet oder Telefon mit Internetzugang teilnehmen kannst. Für die Kurse nutze ich das Programm Zoom.

Muss ich während des Kurses die ganze Zeit am Bildschirm sitzen?
Nein, natürlich nicht! Der Kurs dient deiner Gesundheit und ist abwechslungsreich gestaltet. Wir machen viele Entspannungsübungen, die du bei ausgeschalteter Kamera im Liegen machen kannst. Außerdem gibt es viele interaktive Übungen zu zweit oder in Kleingruppen. Es wird also weder langweilig noch eintönig. 

Hier findest du alle Kurstermine in der Übersicht.